1. Allgemeines
Allen Verträgen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Lieferung als anerkannt. Sämtliche Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Stillschweigen auf unsere Bedingungen oder Entgegennahme unserer Lieferungen gelten als Genehmigung unserer Bedingungen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Eine etwaige Verbindlichkeit bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
3. Preisstellung
Unsere Angebote sind stets freibleibend, wenn nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart worden sind. Die abgegebenen Preise verstehen sich ab unserem Werk ausschließlich Verpackungskosten; die Mehrwertsteuer wird noch hinzugerechnet. Mündlich abgegebene Preise oder sonstige Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
4. Anlieferung
Sämtliche uns gelieferten Teile müssen gegen Korrosion so geschützt sein, dass auch bei längerer Lagerung in unserem Betrieb kein Rost entstehen kann. Die Kosten der Warenanlieferung trägt der Besteller.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und der Warenanlieferung. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Falls wir in Verzug geraten, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist gewähren.
6. Rücktrittsrecht
Entstehen nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Bestellers, so können wir die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder Sicherheit für die Zahlung geleistet ist.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich berechnet. Die Zahlung durch Wechsel bedarf einer besonderen Vereinbarung, wobei Diskontspesen belastet werden. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen bzw. nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten.
8. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Auslieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wenn der Versand durch Verschulden des Bestellers verzögert wird, geht die Gefahr, für die Dauer der Verzögerung vom Tage der Versandbereitschaft an, auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Bei Transportschäden ist sofort nach Erhalt eine rechtsverbindliche Bruchbescheinigung durch den ausliefernden Spediteur bzw. die Bundesbahn auszustellen.
9. Gewährleistung
Für die fachgerechte Ausführung aller Aufträge übernehmen wir Gewähr ausschließlich durch Nachbesserung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Kann der Mangel trotz zweier Nachbesserungsversuche nicht behoben werden, so ist der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, den Werklohn in angemessener Weise zu mindern oder Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Für Mängel oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Behandlung oder fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte entstehen, wird keine Gewähr übernommen. Erkennbare Mängel sind 10 Tage nach Erhalt der Lieferung, nicht erkennbare 10 Tage nach Kenntniserlangung geltend zu machen, andernfalls sämtliche Gewährleistungsansprüche verwirkt sind. Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Unternehmerpfandrecht
Über den in §647 BGB geregelten Inhalt hinaus steht uns ein Unternehmerpfandrecht wegen Werklohns auch an solchen Sachen des Bestellers zu, die noch nicht bearbeitet worden sind.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Troisdorf. Für alle mit uns geschlossenen Verträge wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart.Montag | 8:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 17:00 Uhr |